In mehreren europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sind die Anforderungen und Beschränkungen zum Inverkehrbringen chemischer Produkte (Stoffe und Gemische) beschrieben:
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukte)
- Chemikaliengesetz
- Chemikalien-Verbotsverordnung
- Verordnung (EU) Nr. 2024/573 (fluorierte Treibhausgase)
- Verordnung (EU) Nr. 2024/590 (Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen)
- Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (Persistente organische Schadstoffe, POP)
- Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien)
- Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
- Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von den zuständigen Behörden überprüft. Dies nennt man Marktüberwachung. Das Ziel der Marktüberwachung im Bereich der Chemikaliensicherheit besteht darin, Mensch und Umwelt vor Schädigungen zu bewahren und ein hohes Sicherheitsniveau bei Chemikalien zu gewährleisten sowie durch Kontrolle der Marktzugangsbedingungen einen fairen Wettbewerb der Marktteilnehmer zu ermöglichen.
Die Marktüberwachung kann beim Hersteller, beim Import, im Groß- oder Einzelhandel sowie beim nachgeschalteten Anwender durchgeführt werden. Außerdem erfolgt eine systematische Überwachung des Chemikalienhandels im Internet.
Die Marktüberwachungsbehörden arbeiten dabei eng zusammen. Die Weitergabe von Informationen der Behörden untereinander erfolgt i.d.R. über das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem für die europäische Marktüberwachung ICSMS. Bei Chemikalien, die eine ernste Gefahr darstellen und ein rasches Eingreifen erforderlich machen, erfolgt zudem ein Informationsaustausch über das europäische Schnellinformationssystem RAPEX.
Gemäß der Marktüberwachungsverordnung (EU) Nr. 2019/1020 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Marktüberwachung zu organisieren und auf geeignete Weise durchzuführen. Die Marktüberwachung erfolgt sowohl reaktiv als auch aktiv.
Bei der reaktiven Marktüberwachung wird die zuständige Behörde auf Grund eines bestimmten Anlasses tätig, d.h. es liegt ein konkreter Verdacht auf einen Verstoß gegen chemikalienrechtliche Vorschriften vor, z.B.:
- Hinweise des Zolls
- Mitteilung einer anderen Behörde (z.B. über ICSMS)
- Mitteilung oder Beschwerde von Verbrauchern oder Verbraucherschutz-organisationen
- Unfall oder Schadensfall
- Hinweise aus der betreffenden Branche („Konkurrenten-Beschwerde“)
- Medienberichte über Gefahren oder Gesundheitsschäden, die von Chemikalien ausgehen
- RAPEX-Meldung.
Bei der aktiven Marktüberwachung wird die zuständige Behörde von sich aus ohne konkreten äußeren Anlass tätig. Sie entfaltet präventive Wirkung. Hierbei kann z.B. die Einhaltung der Anforderungen einer neuen Rechtsvorschrift überprüft werden.
Im Folgenden können Sie die Abschlussberichte zu einigen Projekten der Chemischen Marktüberwachung abrufen:
REACH-EN-FORCE 1 Vorregistrierung/Registrierung von Phase-in-Stoffen und Sicherheitsdatenblätter Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2010
REACH-EN-FORCE 1 (Fortsetzung) Vorregistrierung/Registrierung von Phase-in-Stoffen und Sicherheitsdatenblätter Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2011
REACH-EN-FORCE 2 Überwachung der Pflichten nachgeschalteter Anwender / Formulierer von Gemischen Europäische Chemikalienagentur (ECHA) 2013
REACH-EN-FORCE 3 Überwachung der Erfüllung der Registrierungspflichten für Hersteller, Importeure und Alleinvertreter in enger Zusammenarbeit mit den Zollbehörden Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2016
EuroDeter Projekt über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zu Detergentien Chemical Legislation European Enforcement Network (CLEEN) 2014
Überwachung des Internethandels (2004 - 2012) Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2015
Überwachung des Internethandels (2013 - 2018) Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2020
Kindergesicherte Verpackungen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 2016
Bericht zum nationalen Überwachungsschwerpunkt „PAK in Reifen“ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2012
Beschaffung und Überwachung von Desinfektionsmitteln Jahresbericht 2019/2020 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Schutz der Verbraucher bei der Verwendung chemischer Produkte im Haushalt Jahresbericht 2015 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Schutz der Verbraucher bei der Verwendung gefährlicher Chemikalien (Marktüberwachung Methylendiphenyldiisocyanat und aspirationsgefährliche Flüssigkeiten) Jahresbericht 2012 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Marktüberwachung für Chemikalien Jahresbericht 2011 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Jahresbericht 2008 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
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