Wie z.B. den „Ärztlichen Mitteilungen bei Vergiftungen“ vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu entnehmen ist, ereignen sich dennoch zahlreiche Unfälle, die auf das Fehlen eines wirksamen kindergesicherten Verschlusses zurückzuführen sind. Solche Erkenntnisse veranlassten die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zur Durchführung eines Projekts, an dem die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen als Verbraucherschutzbehörde teilnahm.
Dazu wurden bei zwei Herstellern von Haushaltschemikalien sowie in einer Filiale einer bundesweiten Einzelhandelskette insgesamt 18 Proben entnommen, z.B. Reinigungsmittel, Lampenöl und Abflussreiniger. Die Überprüfung beschränkte sich dabei nicht auf die Verschlüsse. Bei dieser Gelegenheit wurden auch z.B. die Einstufung, Kennzeichnung, Gefahrenhinweise, Verpackung sowie die Qualität des Sicherheitsdatenblatts überprüft.
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