Universität
Bremen

 

Prüfung

Ein Teil der Prüfungsfragen - z.T. in abgewandelter Form - wird aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) für die Sachkundeprüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung entnommen. Den Fragenkatalog in der aktuellen Fassung können Sie hier abrufen (Publikationen / Thema „Chemikalien-Verbotsverordnung“ / Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder):

Hinweis: Die Prüfungen in den Fächern Rechtskunde und Toxikologie wurden von der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen als gleichwertig mit der Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung anerkannt. Dadurch wird durch das Bestehen dieser Prüfungen die zum Handel mit bestimmten Gefahrstoffen erforderliche Sachkunde nachgewiesen.

Achtung: Die Sachkunde muss seit Juni 2019 regelmäßig aufgefrischt werden, um ihre Gültigkeit zu behalten. Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach Chemikalien-Verbotsverordnung finden Sie hier:

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